Angaben gemäß § 5 TMG:
Büro
Mailin Fiona Jöhnk
MailinFiona Photography
Erlenweg 6
24392 Süderbrarup
Fotostudio
MailinFiona Photography
Große Straße 23
24392 Süderbarup
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Mailin Fiona Jöhnk
MailinFiona Photography
Erlenweg 6
24392 Süderbrarup
Kontakt:
Telefon: 015206260991
E-Mail: mailin-fiona@gmx.de / info@mailinfiona-photography.de
Berufsbezeichnung: Fotografin
Eingetragen in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Flensburg
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Steuernummer: 29/083/04536
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können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
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inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
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Widerspruch Werbe-Mails
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ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der
Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von
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Datenschutzerklärung (DSGVO)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma ”MailinFiona Photography”.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von
den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Bilder als Daten, Fachabzüge...)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber
zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 25% des geschätzten Auftragswertes, oder bei kurzfristiger Absage des Termins einer
Ausfallgebühr über 25% des Gesamtbetrages. Die Vorauszahlung wird bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
3. Die Kosten sind am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder müssen bei der Übergabe der Bilder
oder per Vorkasse gezahlt werden.
4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang
einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem
früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts
oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, digitalen
Medien, beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen
vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu
vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.
Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung).
Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen
Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen
eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung und vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner
für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Bilder durch den Fotografen fertig bearbeitet. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung, ist die restliche Zahlung zu leisten. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten und die Bilder dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden
oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
5. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%
Storno 4 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %,
ab 3 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich
berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
VIII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
IX. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwende ich externe Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als
einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von mir gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leiste ich keinen Ersatz.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere
Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
5. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
X. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 8 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
2. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
4. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann ich keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über mich erworben werden.
XI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter(ohne die Zustimmung von MailinFiona Photography erfolgter) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen,
mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2. Durch die ZifferVI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
XII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen MailinFiona Photography.
Die AGB gelten ab dem 01.01.2017.
XIII. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.